Immanuel Kant: Der Kategorische Imperativ

In der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ formuliert Immanuel Kant als Methode, um Handlungen und Absichten auf ihre moralische Richtigkeit zu bewerten, den so genannten „Kategorischen Imperativ“.
In der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten finden sich insgesamt fünf verschiedene Fassungen des Kategorischen Imperativs:

  1. Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.“ (S. 421, Z. 7f)
  2. Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetz werden sollte.“ (S. 421, Z. 18ff)
  3. Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als auch in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.“ (S. 429, Z. 10ff)
  4. Handle so, daß der Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten könne.“ (S. 434, Z. 12ff)
  5. Handle so, als ob du durch deine Maxime jederzeit ein gesetzgebendes Glied im allgemeinen Reich der Zwecke wärest “ (S. 438, Z. 18ff)

Nachdem Kant gleich zu Beginn die oben beschriebenen ersten beiden Formeln des Kategorischen Imperativs aufgestellt hat, verdeutlicht er diese in den darauffolgenden Seiten anhand von vier Beispielen.

Zum Verständnis der Beispiele ist noch vorwegzunehmen, dass Kant zuvor vier Arten von Pflichten definiert: Pflichten gegen uns selbst und gegen andere Menschen; vollkommene und unvollkommene Pflichten. Eine vollkommene Pflichte liegt dann vor, wenn ich die Verallgemeinerung einer Maxime widerspruchsfrei nicht denken und nicht wollen kann. Eine Pflicht ist unvollkommen, wenn ich die Verallgemeinerung einer Maxime zwar denken kann, aber nicht widerspruchsfrei wollen kann.

Im ersten Beispiel führt Kant jemanden an, der des Lebens überdrüssig geworden ist und sich fragt, ob es der Pflicht gegen sich selbst zuwider wäre, sich umzubringen. Die Maxime, also der subjektive, wohlüberlegte Handlungsgrundsatz dieser Tat wäre: „Ich mache es mir aus Selbstliebe zum Princip, wenn das Leben bei seiner längern Frist mehr Übel droht, als es Annehmlichkeit verspricht, es mir abzukürzen.“ (S. 435, Z. 04ff).
Diese Maxime steht jedoch im Widerspruch zum Naturgesetz, das Leben voranzubringen und zu erhalten. Folglich könnte Sie auch kein natürliches Gesetz werden und hält damit der Naturgesetzformel des Kategorischen Imperativs nicht stand.

Ähnlich verhält es sich mit dem zweiten Beispiel, in dem die Frage aufgestellt wird, ob man sich Geld leihen darf, wenn man von vornherein nicht die Absicht hat, es zurückzuzahlen. Aus dieser Absicht könnte jedoch nie ein allgemeines Gesetz werden, ergo widerstrebt sie dem Grundsatz des Kategorischen Imperativs.
In diesen beiden Fällen waren die Pflichten vollkommen, da die entsprechenden Gesetze absolute Gültigkeit hätten und die Verallgemeinerung nicht denkbar ist. Man kann allerdings auch unvollkommene Pflichten einer Untersuchung durch den kategorischen Imperativ vollziehen, wie die nächsten beiden Beispiele zeigen.
Der Mensch hat zwar die Pflicht gegen sich selbst, sich körperlich und geistig fit zu halten; doch in welchem Maße er das tut, kann er seiner Neigung nach entscheiden. Von dieser Pflicht sind Ausnahmen also denkbar – allerdings nicht erwünscht. Insofern ist diese Pflicht nur unvollkommen. Genauso ist es bei der Frage, ob anderen gegenüber eine Pflicht zur Hilfeleistung besteht. Grundsätzlich ist dies zu bejahen, denn jeder möchte schließlich, dass einem selber in der Not geholfen wird. In welchem Umfang man sich der Hilfeleistung verschreibt, steht einem jedoch frei.

Anhand dieser Beispiele dürfte klar geworden sein, wie man mit Hilfe des Kategorischen Imperativs Grundregeln für gutes Handeln aufstellen kann. Wenn man wissen möchte, ob eine Handlung moralisch richtig ist, muss man die jeweilige Handlungsbeschreibung durch Abstraktion von den involvierten Personen in eine allgemeine Regel verwandeln und dann beurteilen, ob man die Anwendung dieser Regel wollen kann. Ergibt sich kein Widerspruch, ist die Handlung moralisch richtig.

Die ersten beiden Formeln des Kategorischen Imperativs werden im Folgenden noch um zwei Formulierungen erweitert: „Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als auch in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest“ (S. 429, Z. 10ff), bzw. „handle so, daß der Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten könne“ (S. 434, Z. 12ff).
Nach Kant existiert jedes vernünftige Wesen, wozu der Mensch zählt, als Zweck an sich selbst und muss daher in all seinen Handlungen als Zweck betrachtet werden. In Abgrenzung zu diesen vernünftigen Wesen bzw. Personen dienen vernunftlose Wesen – bzw. Sachen – lediglich als Mittel zum Gebrauch für jeglichen Willen.
Die Menschheitsformel stellt also die Achtung vor jedem Menschen bzw. die Menschenwürde in den Mittelpunkt. Am Beispiel wird es erneut deutlicher: So würde man die Pflicht gegen jemanden anderen verletzen, wenn man ihn belügt, da man ihn in diesem Fall nur als Mittel, nicht jedoch als Zweck betrachten würde.

Die „Willensformel“ schlussendlich sagt nichts anderes aus, als dass jedes vernünftige Wesen seine Entscheidungen auf Grund des eigenen Willens und nicht fremdbestimmt treffen soll. Schließlich dient der Wille selbst als Gesetzgeber, gleichzeitig muss er die Gesetze, die er aufgestellt hat, auch selber befolgen.
Kant führt im folgenden den Begriff „Reich der Zwecke“ ein. Darunter versteht er die Gemeinschaft aller vernünftigen Wesen, die immer Zweck, niemals bloß Mittel sind. Diesem Gebot nach soll man handeln, sich also als gesetzgebendes Glied in das Reich der Zwecke einordnen.

An Kants Kategorischer Imperativ gefällt, dass er die Vernunft bzw. den Willen als Grundlage aller Entscheidungen in den Mittelpunkt setzt. Alle Handlungen sollen auf Basis selbstbestimmter, a priori eingegebener Gesetzmäßigkeiten bewertet werden. Die genauere Definition dieser „Gesetze“ durch die Formeln des kategorischen Imperativs machen absolut Sinn. Der Menschlichkeits- und Autonomie-Grundsatz scheint mir als Grundlage für ethisches Handeln besonders geeignet.

Quellen / Sekundärliteratur

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