Schopenhauer: Mitleid als Antrieb moralischen Handelns

Der Textausschnitt aus Arthur SchopenhauersPreisschrift über die Grundlage der Moral“ behandelt die Paragraphen 15-18 des Textes. In diesen Paragraphen begründet Schopenhauer das Mitleid als Grundlage allen moralischen Handelns.
Jeder Handlung zu Grunde liegt gemäß Schopenhauer eines der drei Motive Egoismus, Bosheit oder Mitleid, beziehungsweise eine Kombination derselben. Vollständig gut ist eine Handlung nur dann, wenn sie keinerlei egoistische oder boshafte, sondern ausschließlich von Mitleid getriebene Motive hat. Die oberste Handlungsnorm, die sich daraus ergibt, lautet „Neminem laede; imo omnes, quantum potes, juva. (Verletze niemanden, vielmehr hilf allen, soweit du kannst)“1 (S. 212), wobei sich analog zu den beiden Anweisungen, die in dieser Norm enthalten sind, auch das Mitleid in Gerechtigkeit und Menschenliebe weiter aufteilen lässt. Dabei bezeichnet Gerechtigkeit die Tugend, eine schädliche Handlung zu Gunsten eines anderen zu unterlassen. Menschenliebe steht für aktives, altruistisches Handeln zu Gunsten eines anderen.

Zunächst definiert Schopenhauer in § 15, dass Handlungen stets ein Antrieb zu Grunde liegt. Folgt dieser Antrieb ausschließlich egoistischen Motiven, besitzt die Handlung keinen moralischen Wert. Auf Seite 204 heißt es im Umkehrschluss, dass „die Abwesenheit aller egoistischen Motivation also das Kriterium einer Handlung von moralischem Werth [sei]“.
Boshafte Handlungen sind von der Beobachtung selbstverständlich ausgeschlossen, da diese ja per definitionem schon nicht als moralisch wertvoll einstufbar sind.
Der Paragraph schließt mit der Frage, welches denn nun das Motiv sei, das uns zu solch völlig altruistischen, moralisch guten Handlungen bewegen kann.
Diese Frage versucht er im folgenden Paragraph zu beantworten. Um der Antwort einen beweisenden Charakter zu geben, stellt er neun Prämissen auf: Keine Handlung, bzw. das bewusste Unterlassen einer solchen (7), kann ohne zureichendes Motiv geschehen (1) bzw. ohne ein stärkeres Gegenmotiv verhindert werden (2); jede Handlung muss eine „Beziehung auf Wohl und Wehe haben“ (3) und sich als letzten Zweck adressieren an ein „für Wohl und Wehe empfängliches Wesen“ (4), welches sich entweder als der Handelnde selbst oder als ein passiv Beteiligter ergibt (5); sofern der Handelnde selbst Adressat ist, ist die Handlung egoistisch (6) und hat deshalb keinen moralischen Wert (8); bzw. im Umkehrschluss und aus Ermangelung am Vorhandensein von Pflichten gegen uns selbst liegt die moralische Bedeutsamkeit einer Handlung „in ihrer Beziehung auf Andere“ (9).
Im Wohl und Wehe gemäß Prämisse 3 ausdrücklich mit eingeschlossen sind auch immaterielle Folgen und/oder solche, deren Eintreten ungewiss ist. Ist beispielsweise der letzte Zweck einer Handlung die Hoffnung auf eine Belohnung „in einer entfernten Welt“ [wie beispielsweise dem christlichen Paradies], so ist sie egoistisch und besitzt keinen moralischen Wert. Daraus ergibt sich, dass nur eine Art der Handlung moralischen Wert besitzt, nämlich die, welche als letzten Zweck ausschließlich das Wohl eines anderen im Sinne hat.
Notwendige Bedingung dafür ist, dass man sich mit diesem Anderen in irgendeiner Form identifizieren muss. Da man nicht in der Haut des anderen steckt, funktioniert das nur, indem man sich in den anderen hineinversetzt. Dieses Phänomen ist gemeinhin als Mitleid bekannt und bildet den Grundbegriff der Schopenhauer’schen Ethik.
Wenn man die – der Einfachheit halber vorher bewusst außer Acht gelassene – Bosheit mit einbezieht, ergeben sich als „Grund-Triebfedern“ menschlichen Handelns die Motive Egoismus, Bosheit und Mitleid.
Mitleid beschränkt sich hierbei auf sein „Leiden“, da dies die ursächliche („positive“) Empfindung ist. Freuden und Wohlergehen sind ergo nicht ursächliche bzw. „negative“ Empfindungen, da sie nur das empfundene Gefühl durch Aufhebung der Leiden darstellen. Freuen wir uns mit anderen, so ist das ebenfalls nur sekundär, da wir uns in Wirklichkeit über die Aufhebung des – zuvor mitempfundenen – Leidens freuen. Schließlich ist es auch bei uns selbst so, dass wir bei Zufriedenheit untätig genießen und nur bei schlechten Situationen tätig werden, um diesem Zustand zu entrinnen.
Die folgenden Paragraphen 17 und 18 sind nun der der beiden aus dem Mitleid abgeleiteten Kardinaltugenden Gerechtigkeit und Menschenliebe („Caritas“) gewidmet. Schopenhauer nennt sie deshalb Kardinaltugenden, weil sich aus ihnen alle anderen Tugenden ableiten lassen. Gerechtigkeit umfasst alles bewusste und damit Egoismus oder Bosheit entgegenwirkende Unterlassen von Handlungen. Menschenliebe ist das aktive Handeln zum Wohle eines anderen. Die Unterscheidung ergibt sich laut Schopenhauer a priori und unterstützt damit seine These, dass Mitleid Quell unseres guten Handelns ist.
Dabei ist logischerweise die Gerechtigkeit der passive, bzw. „negative“ Teil, Menschenliebe der aktive, „positive“ und höherwertige Teil des Mitleids. Analog ist in der Rechtslehre Unrecht, bzw. Verletzung, der „positive“ Part und Recht, bzw. Nichtverletzung, der „negative“. In Zusammenhang mit dem Grundsatz „causa causae est causa effectus [Die Ursache einer Ursache ist auch die Ursache ihrer Wirkung]“ (S. 218) ergibt sich daraus das Recht, zur Abwehr von Unrecht eigentlich unrechte Methoden anzuwenden. Konkret fällt beispielsweise Notwehr oder das „Recht zur Lüge“ darunter.
Schopenhauer benennt sogar Fälle, in denen Lügen nicht nur nicht unrecht ist, sondern in denen es Pflicht (Ärzte) oder gar eine „edelmütige“ Tat ist (z.B. beim Marquis von Posa in Schillers Don Carlos, der sich durch eine Lüge selbst falsch beschuldigt und einem höheren Zwecke opfert).

Der „negativen“ Gerechtigkeit gegenüber steht wie gesagt die „positive“ Menschenliebe, die uns aktiv zu tatsächlichen moralisch wertvollen Handlungen antreibt.
Im Rahmen der Rechtslehre versucht Schopenhauer, eine allgemein gültige Formel zur Messbarkeit des Unrechts aufzustellen. Dabei setzt er voraus, dass gleiches Unrecht qualitativ, jedoch nicht quantitativ, identisch ist. So ist beispielsweise das begangene Unrecht des Armen, der einem Reichen Brot stiehlt, wesentlich kleiner als das Unrecht des Reichen, der dem Armen den letzten Besitz entwendet. Daraus ergibt sich für Schopenhauer folgende Formel: „[D]ie Größe der Ungerechtigkeit meiner Handlung ist gleich der Größe des Uebels, welches ich einem Anderen dadurch zufüge, dividirt durch die Größe des Vortheils, den ich selbst dadurch erlange; – und die Größe der Gerechtigkeit meiner Handlung ist gleich der Größe des Vortheils, den mir die Verletzung des Anderen bringen würde, dividirt durch die Größe des Schadens, den er dadurch erleiden würde“ (S. 117).

Letztendlich schließt Schopenhauer mit der eingangs erwähnten Formel „Neminem laede; imo omnes, quantum potes, java [ Schade niemanden, vielmehr hilf allen, soweit du kannst ]“, wobei er den ersten Teil Neminem laede der Gerechtigkeit und den zweiten Teil omnes, quantum potes, java der Menschenliebe zuordnet. Der Formel folgend ist die Ethik laut Schopenhauer „die leichteste aller Wissenschaften“ (S. 231), da aus diesem Grundsatz für jede erdenkliche Situation eine Handlungsanweisung abgeleitet werden kann.

Interessant ist aus heutiger sicht vor allem die eigentlich inhaltlich untergeordnete Rechtslehre Schopenhauers, da viele seiner Postulaten auch in der heutigen Rechtslehre noch Anwendung finden. So ist das von Schopenhauer vertretene Kausalitätsprinzip, nachdem der Verursacher einer Handlungskette die Schuld trägt, grundlegend für die zivilrechtliche Haftung bei Schäden; so sind Straftaten zur Verhinderung größeren Übels zu Lasten Dritter straffrei („Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB) und so hat man beispielsweise während der Arbeitssuche bei unzulässigen Fragen des potentiellen Arbeitgebers ein ausdrückliches Recht zur Lüge.

Quellen

Ein Gedanke zu „Schopenhauer: Mitleid als Antrieb moralischen Handelns

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*